Softwarelizenzvereinbarung
vCore Control
Letzte Änderung: 15. Dezember 2022)
WICHTIGER HINWEIS: BITTE VOR DER NUTZUNG DER vCORE-SOFTWARE SORGFÄLTIG DURCHLESEN. .
Diese Softwarelizenzvereinbarung (diese “Vereinbarung") ist ein rechtlich durchsetzbarer Vertrag zwischen Ihnen (im Namen eines gewerblichen Unternehmens), im Folgenden als “Sie,” “Lizenznehmer,” oder “Endnutzer”, und QSC, LLC (“QSC”), um Sie zum Download zu berechtigen und Ihre Nutzung der vCore Control-Software ("vCore Software") von QSC zu lizenzieren.
DURCH ANKLICKEN DES ANNAHME-BUTTONS AM ENDE DIESER VEREINBARUNG, DURCH HERUNTERLADEN, INSTALLIEREN ODER ANDERWEITIGE NUTZUNG DER vCORE-SOFTWARE BESTÄTIGEN SIE, DASS SIE DIESE VEREINBARUNG GELESEN HABEN, IHRE BEDINGUNGEN UND BESTIMMUNGEN VERSTANDEN HABEN UND DAMIT EINVERSTANDEN SIND, AN DIESE VEREINBARUNG GEBUNDEN ZU SEIN . DIESE VEREINBARUNG KANN NUR ZWISCHEN QSC UND EINEM GEWERBLICHEN UNTERNEHMEN WIE EINER GESELLSCHAFT ODER EINER ANDEREN JURISTISCHEN PERSON ABGESCHLOSSEN WERDEN. WENN SIE DIE VEREINBARUNG IM NAMEN EINES GEWERBLICHEN UNTERNEHMENS ANNEHMEN, SICHERN SIE ZU, DASS SIE DAZU BERECHTIGT SIND UND DIE HIERIN ENTHALTENEN ZUSICHERUNGEN UND GARANTIEN ABGEBEN KÖNNEN.
- Documentation. A description of the vCore Software including its functional features and any technical requirements for use of the vCore Software are found in the documentation located at https://q-syshelp.qsc.com/#vCore/vCore_Overview.htm (“Documentation”). QSC reserves the right to add, modify or delete any contents, features and/or any technical requirements available in/relating to the vCore Software at any time at its sole discretion
- Erteilung der Lizenz. Unter der Voraussetzung, dass Sie (i) einen rechtmäßigen Zugriff auf den Ort, an dem sich die vCore-Software befindet, und auf diese Vereinbarung haben, (ii) sich registriert haben und eine gültige QSC Q-Sys ID verwenden und (iii) vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung, gewährt Ihnen QSC eine nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare, nicht übertragbare Lizenz (vorbehaltlich Ziffer 13) ausschließlich für Ihre internen Geschäftszwecke, um: (a) die vCore-Software in Übereinstimmung mit der Dokumentation zu installieren und auszuführen; (b) eine Kopie der vCore Software anzufertigen, jedoch nur (i) soweit dies für die Übertragung der vCore Software von einem Gerät auf ein anderes Gerät erforderlich ist, und (ii) für Archivierungszwecke, wobei die Archivierungskopie den Urheberrechtsvermerk von QSC zusammen mit dem Hinweis, dass die Kopie nur für Archivierungszwecke bestimmt ist, enthält und den Bedingungen und Bestimmungen dieser Vereinbarung unterliegt; und (c) die vCore-Software nur so zu nutzen, wie dies in der Dokumentation gestattet ist. QSC behält sich alle Rechte vor, die Ihnen in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich gewährt werden. QSC verwaltet Ihre Nutzung der vCore-Software mit einem Lizenzmanagement-Tool und Sie nehmen zur Kenntnis, dass Sie einen Internetzugang benötigen, damit QSC Ihre Lizenz für die vCore-Software validieren kann.
- Installation and Activation of License. You may download a copy of the vCore Software prior to purchase and activation of a feature license. The vCore Software will have limited functionality until you purchase and activate a feature license to enable features described in the Documentation. You may purchase a feature license from QSC or one of its authorized third-party resellers. You will receive an entitlement ID (“EID”) after you purchase a feature license with which you will be able to activate the applicable features of the vCore Software. For further information about activation of your feature license, please visit https://q-syshelp.qsc.com/#Core_Manager/Core_Management/Licensing.htm. This Agreement is separate from and in addition to any purchase agreement relating to your purchase of a feature license which may contain additional terms. Transfer or assignment of the EID is prohibited without the express consent of QSC.
- Beschränkungen. Es ist Ihnen nicht gestattet, und Sie werden dies auch keinem Dritten erlauben: (i) Kopien der vCore-Software anzufertigen, es sei denn, dies ist ausdrücklich in dieser Vereinbarung vorgesehen, oder (ii) Teile der vCore-Software zu disassemblieren, dekompilieren, rückzuentwickeln oder zu übersetzen oder anderweitig zu versuchen, den Quellcode der vCore-Software zu rekonstruieren oder zu ermitteln, es sei denn, dies ist ungeachtet dieser Beschränkung nach geltendem Recht ausdrücklich zulässig, oder (iii) die vCore-Software zu modifizieren oder davon abgeleitete Werke zu erstellen, oder (iv) die vCore-Software extern zu vertreiben, oder Unterlizenzen für die vCore-Software zu vergeben, oder (v) die vCore-Software oder Teile davon im Namen Dritter zu vermieten, zu verleasen, zu verleihen oder zu nutzen, oder (vi) Dritten zu gestatten, die vCore-Software zu kopieren, auf sie zuzugreifen oder sie zu nutzen (sofern dies nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung vorgesehen ist), (vii) Urheberrechts-, Warenzeichen- oder andere Eigentumsvermerke, die auf der vCore-Software erscheinen, zu ändern oder zu entfernen, (viii) Maßnahmen zu ergreifen, die dazu führen würden, dass die vCore-Software gemeinfrei wird oder einer Open-Source-Lizenzvereinbarung unterliegt; (ix) Geräte, Vorrichtungen, Software oder andere Mittel zu verwenden, die dazu bestimmt sind, jegliche Form von Kopierschutz zu umgehen oder zu entfernen, der von QSC in Verbindung mit der vCore-Software verwendet wird; (x) Dritte unmittelbar oder mittelbar anzuweisen, zu veranlassen, zu ermutigen, zu überzeugen oder ihnen anderweitig vorzuschlagen oder anzudeuten die vCore-Software, allein oder in Kombination mit einem Produkt, System, einer Software, einem Service oder einem Verfahren eines Dritten, das ein Patent oder ein anderes geistiges Eigentumsrecht eines Dritten verletzt, zu verwenden oder zu konfigurieren; (xi) die vCore-Software für einen Zweck zu verwenden, der ungesetzlich oder aufgrund dieser Vereinbarung verboten ist; (xii) die vCore-Software auf eine Art und Weise zu verwenden, die die vCore-Software beschädigen, deaktivieren, überlasten oder beeinträchtigen oder die Nutzung der vCore-Software durch andere Parteien stören könnte; oder (xiii) jegliche Art von Maßnahmen, Mechanismen oder Tools (Software oder Hardware) zu verwenden, die das Funktionieren der vCore-Software stören könnten.
- Support-Services; Upgrades. Jede erworbene Feature-Lizenz umfasst einen bestimmten Zeitraum für Wartung und Support für die vCore-Software ("Erster Wartungs- und Supportzeitraum"). Während dieses Ersten Wartungs- und Supportzeitraums und aller nachfolgenden Zeiträume von Wartungs- und Supportdiensten, die Sie erwerben, wird QSC die vCore-Software wie unten beschrieben warten und supporten:
- Maintenance. QSC (directly or through authorized third parties) will provide the maintenance and support services for the vCore Software as described in Q-SYS Ecosystem Support Policy and the Q-SYS 24x7 Emergency Support Policy.
- Self-Help Portal. QSC provides information and access to discussions regarding the vCore Software through the Q-SYS Self Help Portal.
- Eigentumsrecht. Die Software ist durch Urheberrechtsgesetze und internationale Urheberrechtsabkommen sowie durch andere Gesetze und Abkommen in Bezug auf geistiges Eigentum geschützt. Durch das Herunterladen und die Nutzung der vCore-Software erkennen Sie an, dass QSC im Verhältnis zwischen Ihnen und QSC Inhaber aller Rechte, Rechtstitel und Anrechte an der vCore-Software ist (einschließlich aller geltenden geistigen Eigentumsrechte daran). Sie erkennen an, dass dieses Eigentum von QSC alle geistigen Eigentumsrechte einschließt, die sich aus Vorschlägen, Verbesserungswünschen, Empfehlungen oder anderen Informationen, die Sie im Rahmen der Nutzung der vCore-Software oder auf sonstige Art und Weise bereitstellen, ergeben. Die Struktur, die Abfolge und die Organisation, die Algorithmen, der Code und die Programmiertechniken der vCore-Software beinhalten wertvolle Geschäftsgeheimnisse und vertrauliche Informationen von QSC und ihren Lizenzgebern.vCore. Sie werden keine Handlungen vornehmen, die die geistigen Eigentumsrechte von QSC an der vCore-Software und der Dokumentation beeinträchtigen. Bei dieser Vereinbarung handelt es sich um eine Lizenz und nicht um einen Vertrag über den Verkauf von geistigem Eigentum. Es werden keine Anrechte oder Eigentumsrechte bezüglich der geistigen Eigentumsrechte an der vCore-Software oder der Dokumentation auf Sie übertragen.
- Kündigung.
Die Laufzeit dieser Vereinbarung beginnt an dem Tag, an dem Sie die vCore Software herunterladen und dauert an, bis diese Vereinbarung in Übereinstimmung mit dieser Ziffer 7 gekündigt wird.
7.1 Sie können diese Vereinbarung jederzeit kündigen, indem Sie die vCore-Software und die Dokumentation zusammen mit allen Kopien und verbundenen Teilen in jeder Form vernichten.
7.2 Kündigung aus wichtigem Grund: QSC kann diese Vereinbarung mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn: (a) Sie eine Bestimmung dieser Vereinbarung wesentlich verletzen und diese Verletzung nicht innerhalb von 10 Tagen nach Mitteilung durch QSC beheben (ohne dass eine weitere Mitteilung erforderlich ist, es sei denn, das geltende Recht schreibt eine längere Frist vor); (ii) Sie eine Bestimmung dieser Vereinbarung wesentlich und nicht wiedergutmachbar verletzen; oder (iii) Sie Ihre Geschäftstätigkeit aufgeben oder aussetzen.
7.3. Auswirkung der Kündigung: Bei Kündigung dieser Vereinbarung: (i) enden alle Feature-Lizenzen und EIDs, die Ihnen in Bezug auf die vCore-Software gewährt wurden, sofort; und (ii) müssen Sie die Nutzung der vCore-Software einstellen und alle Kopien der vCore-Software, der Dokumentation und der EIDs in Ihrem Besitz oder unter Ihrer Kontrolle löschen oder vernichten. Jede Bestimmung dieser Vereinbarung, die aufgrund ihrer Art und ihres Zusammenhangs dazu bestimmt ist, die Kündigung der Vereinbarung zu überdauern, bleibt bestehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Ziffern 4, 6, 7, 8, 9, 10, 12, 16, 19, 21, 22, 23. Sofern nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung vorgesehen oder durch geltende Gesetze oder Vorschriften vorgeschrieben, haben Sie bei Kündigung dieser Vereinbarung keinen Anspruch auf Rückerstattung, Gutschrift oder Umtausch. - Schadloshaltung. Sie erklären sich damit einverstanden, QSC und die mit ihr verbundenen Unternehmen zu verteidigen, schadlos zu halten und von allen Haftungsansprüchen, Schäden, Kosten und Ausgaben, einschließlich angemessener Anwaltsgebühren, freizustellen, die sich aus (a) Ihrer Nutzung oder Ihren Aktivitäten im Zusammenhang mit der vCore-Software, (b) einem Verstoß gegen diese Vereinbarung durch Sie oder (c) einer Anschuldigung, dass Inhalte, die Sie über die vCore-Software zur Verfügung stellen, das Urheberrecht, Warenzeichen, Geschäftsgeheimnisse, die Privatsphäre oder andere Rechte an geistigem Eigentum oder andere Rechte Dritter verletzen oder anderweitig dagegen verstoßen, ergeben. QSC behält sich das Recht vor, auf eigene Kosten die ausschließliche Verteidigung und Kontrolle über jede Angelegenheit zu übernehmen, die ansonsten der Schadloshaltung durch Sie unterliegt; in diesem Fall werden Sie mit QSC bei der Geltendmachung aller verfügbaren Rechtsmittel zusammenarbeiten.
- Garantien.
9.1 QSC garantiert für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen nach Aktivierung einer Feature-Lizenz, dass die vCore-Software im Wesentlichen mit der Dokumentation übereinstimmt, vorausgesetzt, dass die Software: (i) ordnungsgemäß installiert und jederzeit in Übereinstimmung mit der Dokumentation verwendet wurde; und (ii) nicht von anderen Personen als QSC oder ihrem autorisierten Vertreter verändert oder ergänzt wurde. Soweit gesetzlich zulässig, besteht Ihr einziges und ausschließliches Rechtsmittel und die einzige Haftung von QSC im Zusammenhang mit dieser Garantie darin, dass QSC nach eigenem Ermessen die vCore-Software ersetzt und ein Update der vCore-Software bereitstellt, das jeden reproduzierbaren Fehler in der vCore-Software, den Sie QSC schriftlich mitteilen, korrigiert. Wenn wir nicht in der Lage sind, den Fehler zu korrigieren oder die Software zu ersetzen, können Sie eine anteilige Rückerstattung der für die Aktivierung der Feature-Lizenz gezahlten Gebühren von dem Unternehmen, von dem Sie die Feature-Lizenz erworben haben. verlangen, und die Feature-Lizenz endet.
9.2 Ausschluss der Garantie. MIT AUSNAHME DER BESCHRÄNKTEN GARANTIE GEMÄSS ZIFFER 9. 1, WIRD DIE vCORE-SOFTWARE "IM ISTZUSTAND (AS IS)" BEREITGESTELLT, OHNE ZUSICHERUNGEN ODER GARANTIEN JEGLICHER ART, OB AUSDRÜCKLICH, STILLSCHWEIGEND ODER GESETZLICH, EINSCHLIESSLICH, OHNE EINSCHRÄNKUNG, JEGLICHER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER, DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. MIT AUSNAHME DER BESTIMMUNGEN IN DIESER ZIFFER DER VEREINBARUNG ÜBERNIMMT QSC KEINE GARANTIE FÜR DIE EIGNUNG, DIE FUNKTIONALITÄT ODER DEN BETRIEB DER vCORE-SOFTWARE. QSC GARANTIERT NICHT UNEINGESCHRÄNKT DAS LEISTUNGSNIVEAU, DIE ERGEBNISSE ODER DIE LEISTUNGSFÄHIGKEIT DER vCORE-SOFTWARE, WENN SIE AUF EINER HARDWARE ODER IN VERBINDUNG MIT PROGRAMMEN ODER PROZESSEN DRITTER BETRIEBEN WIRD. QSC GARANTIERT NICHT, DASS DIE IN DER vCORE-SOFTWARE ENTHALTENEN FUNKTIONEN IHREN ANFORDERUNGEN ENTSPRECHEN ODER DASS DER BETRIEB DER vCORE-SOFTWARE UNUNTERBROCHEN ODER FEHLERFREI IST ODER DASS ALLE FEHLER IN DER vCORE-SOFTWARE BEHOBEN WERDEN. QSC ÜBERNIMMT KEINE GARANTIE ODER ZUSICHERUNG FÜR DIE NUTZUNG ODER DIE ERGEBNISSE DER NUTZUNG DER vCORE-SOFTWARE, EINSCHLIESSLICH UND OHNE EINSCHRÄNKUNG DER RICHTIGKEIT, GENAUIGKEIT ODER ZUVERLÄSSIGKEIT. DIE NUTZUNG DER vCORE-SOFTWARE ODER DAS HERUNTERLADEN ODER DER SONSTIGE ERWERB VON MATERIALIEN DURCH ODER IN VERBINDUNG MIT DER vCORE-SOFTWARE ERFOLGT NACH IHREM EIGENEN ERMESSEN UND AUF IHR RISIKO UND MIT IHREM EINVERSTÄNDNIS, DASS SIE ALLEIN FÜR JEGLICHEN SCHADEN AN IHREM COMPUTERSYSTEM ODER DEN VERLUST VON DATEN, DER DURCH SOLCHE AKTIVITÄTEN ENTSTEHT, VERANTWORTLICH SIND. SIE ÜBERNEHMEN DIE VERANTWORTUNG FÜR DIE AUSWAHL DER vCORE-SOFTWARE ZUM ERZIELEN DER BEABSICHTIGTEN ERGEBNISSE SOWIE FÜR DIE INSTALLATION, DIE VERWENDUNG UND DIE AUS DER VERWENDUNG DER vCORE-SOFTWARE GEWONNENEN ERGEBNISSE. - Haftungsbeschränkung. IM GRÖSSTMÖGLICHEN NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIGEN UMFANG, SELBST WENN EIN RECHTSMITTEL SEINEN WESENTLICHEN ZWECK VERFEHLT, HAFTEN QSC ODER SEINE LIZENZGEBER IN KEINEM FALL FÜR MATERIELLE, BEILÄUFIGE, INDIREKTE ODER FOLGESCHÄDEN JEGLICHER ART (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF SCHÄDEN DURCH ENTGANGENEN GEWINN, GESCHÄFTSUNTERBRECHUNG, VERLUST VON GESCHÄFTSINFORMATIONEN, VERLUST VON DATEN ODER JEGLICHEN ANDEREN VERMÖGENSSCHÄDEN), DIE AUS DER NUTZUNG ODER DER UNMÖGLICHKEIT DER NUTZUNG DER vCORE-SOFTWARE ODER DER BEREITSTELLUNG ODER DER NICHT ERBRINGUNG VON SUPPORT-SERVICES ENTSTEHEN, AUSSER QSC WURDE AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN, UNABHÄNGIG VON DER RECHTSTHEORIE ODER DER VORHERSEHBARKEIT. DIE GESAMTE HAFTUNG VON QSC FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE ODER VERLUSTE, SCHÄDEN ODER AUSGABEN AUS JEGLICHEN GRÜNDEN ÜBERSTEIGT AUF KEINEN FALL DIE JEWEILS HÖHERE SUMME (i) DER AN QSC FÜR DIE vCORE-SOFTWARE GEZAHLTEN BETRÄGE WÄHREND DES ZWÖLFMONATSZEITRAUMS UNMITTELBAR VOR DEM/DEN DEN ANSPRUCH BEGRÜNDENDEN EREIGNIS/EREIGNISSEN ODER (ii) FÜNF HUNDERT US DOLLAR (500 USD). DIES IST IHR EINZIGER UND AUSSCHLIESSLICHER RECHTSBEHELF BEI EINER VERLETZUNG DIESER VEREINBARUNG DURCH QSC. QSC SCHLIESST JEGLICHE HAFTUNG SEINER RESELLER, INTEGRATOREN ODER LIEFERANTEN AUS.
Für diese Vereinbarung gilt kalifornisches Recht, und die vorstehende Beschränkung gilt für Sie, es sei denn, Sie befinden sich in einem Bundesstaat oder einer ausländischen Gerichtsbarkeit, die die Anwendung von Haftungsbeschränkungsbestimmungen oder anderen Ausschlüssen auch nach ausländischem Recht nicht zulässt.
Bestimmungen des lokalen Rechts:
FÜR DEN FALL, DASS EINIGE ODER ALLE DER VORSTEHENDEN HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN VON EINEM GERICHT ODER EINER ANDEREN GERICHTLICHEN INSTANZ, DIE FÜR DIESE VEREINBARUNG ODER EINE STREITIGKEIT ZWISCHEN DEN PARTEIEN ZUSTÄNDIG IST, FÜR UNGÜLTIG ERKLÄRT WERDEN, VEREINBAREN DIE PARTEIEN, DASS DIE BESCHRÄNKUNGEN UND AUSSCHLÜSSE NICHT FÜR ANSPRÜCHE GELTEN, FÜR DIE DAS ANWENDBARE RECHT SOLCHE BESCHRÄNKUNGEN ODER AUSSCHLÜSSE NICHT ZULÄSST. In diesem Fall ist die Haftung von QSC auf den größtmöglichen nach geltendem Recht zulässigen Umfang beschränkt.
Deutschland. In Bezug auf Lizenznehmer mit Sitz in Deutschland:
WIE WEITER OBEN DARGELEGT, VEREINBAREN DIE PARTEIEN FÜR DEN FALL, DASS DER VORSTEHENDE HAFTUNGSAUSSCHLUSS, DIE VORSTEHENDEN HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN ODER BEIDES NACH GELTENDEM RECHT FÜR UNGÜLTIG ERKLÄRT WIRD BZW. WERDEN, DASS DIE BESCHRÄNKUNGEN UND AUSSCHLÜSSE NICHT FÜR ANSPRÜCHE GELTEN, DIE (I) AUF VORSÄTZLICHEM FEHLVERHALTEN ODER GROBER FAHRLÄSSIGKEIT EINER PARTEI BERUHEN, (II) AUF KÖRPERVERLETZUNG ODER TOD BASIEREN ODER (III) FÜR DIE DAS GELTENDE RECHT DERARTIGE BESCHRÄNKUNGEN ODER AUSSCHLÜSSE NICHT ZULÄSST.
IM FALLE EINER LEICHT FAHRLÄSSIGEN VERLETZUNG EINER PFLICHT, DIE FÜR DIE ERREICHUNG DES VERTRAGSZWECKS WESENTLICH IST (KARDINALPFLICHT), IST DIE HAFTUNG DER PARTEIEN AUF DEN MAXIMAL VORHERSEHBAREN UND TYPISCHEN SCHADEN BESCHRÄNKT. EINE WEITERGEHENDE HAFTUNG FÜR LEICHTE FAHRLÄSSIGKEIT IST AUSGESCHLOSSEN. DIE VORSTEHENDE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG GILT AUCH FÜR DIE PERSÖNLICHE HAFTUNG DER ANGESTELLTEN, VERTRETER UND ORGANE DER PARTEIEN. - Grundlage des Vertragsabschlusses. SIE ERKENNEN AN, DASS QSC DIESE VEREINBARUNG IM VERTRAUEN AUF DIE HIER DARGELEGTEN HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN, SCHADLOSHALTUNG UND AUSSCHLÜSSE VON GEWÄHRLEISTUNGEN UND SCHÄDEN ABGESCHLOSSEN HAT UND DASS DIESE EINE WESENTLICHE GRUNDLAGE DES VERTRAGSABSCHLUSSES ZWISCHEN DEN PARTEIEN BILDEN.
- Software Dritter. vCore-Software kann Komponenten enthalten, die Eigentum Dritter sind und von QSC lizenziert werden. Sie erkennen an, dass einige dieser Komponenten unter Open-Source-Lizenzen lizenziert sein können. QSC kann auf Ihre schriftliche Anfrage hin eine Liste solcher Komponenten für eine bestimmte Version der vCore-Software zur Verfügung stellen und die Lizenzen angeben, unter denen diese Komponenten verfügbar sind. Soweit die Bedingungen der für diese Komponenten geltenden Lizenzen eine der Beschränkungen in dieser Vereinbarung verbieten, gelten diese Beschränkungen nicht für diese Komponenten. Nichts in dieser Vereinbarung schränkt die Rechte eines Endbenutzers unter einer Open-Source-Lizenz ein oder gewährt dem Endbenutzer Rechte, die die Bedingungen einer Open-Source-Lizenz außer Kraft setzen. SIE ERKENNEN AN, DASS QSC KEINE GARANTIEN ODER ZUSICHERUNGEN, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND, IN BEZUG AUF DIE QUALITÄT, DIE FÄHIGKEITEN, DEN BETRIEB, DIE LEISTUNG ODER DIE EIGNUNG EINER SOLCHEN KOMPONENTE GIBT.
- Keine Abtretung. Sofern nicht ausdrücklich durch geltendes Recht gestattet, dürfen Sie die vCore-Software oder diese Vereinbarung nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von QSC an eine andere Partei übertragen oder abtreten. Wenn eine solche Zustimmung erteilt wird und Sie die vCore-Software und/oder diese Vereinbarung übertragen oder abtreten, müssen Sie gleichzeitig entweder alle Kopien der vCore-Software und der Dokumentation an dieselbe Partei übertragen oder alle nicht übertragenen Materialien vernichten.Mit Ausnahme der oben genannten Fälle dürfen Sie die vCore-Software oder Ihre Rechte aus dieser Vereinbarung nicht übertragen oder abtreten. QSC darf diese Vereinbarung und die Rechte an der vCore-Software jederzeit übertragen oder abtreten.
- Exportbeschränkungen.Sie erklären sich damit einverstanden, dass die vCore-Software nicht in ein Land versandt, übermittelt oder exportiert werden darf und nicht verwendet werden darf, wenn dies nach den Gesetzen und Verordnungen der USA und anderer Länder verboten ist, und zwar einschließlich, aber nicht beschränkt auf EU-, UK- und Schweizer Exportkontroll- und Handelssanktionsgesetze und -verordnungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die U.S. "Exportverwaltungsvorschriften" (Titel 15 des U.S. "Code of Federal Regulations", Teil 730 ff.), „Internationale Waffenhandelsvorschriften" (Titel 22 des U.S. "Code of Federal Regulations", Teil 120 ff.) und U.S. Handelssanktionsvorschriften (Titel 31 des U.S. "Code of Federal Regulations", Teil 500 ff.) (zusammen die "Handelsbeschränkungen"). Der Verkauf, der Export, der Re-Export, die Weitergabe, die Umleitung oder die sonstige Veräußerung von Waren, Software und Technologie an Länder mit Handelsbeschränkungen, wie z. B. die Krim-Region der Ukraine, Kuba, Iran, Nordkorea oder Syrien, sind strengstens untersagt. Sie werden alle anwendbaren Handelsbeschränkungen in Bezug auf die Erfüllung Ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung einhalten. Zusätzlich und ohne Einschränkung des Vorstehenden erklären Sie sich damit einverstanden, dass keine Software, Technologie und technischen Daten, die im Rahmen dieser Vereinbarung bereitgestellt werden, in ein Gebiet, an eine Person, ein Unternehmen oder eine Organisation exportiert, re-exportiert, verkauft, vertrieben oder sonst wie übertragen oder für die unten beschriebene Verwendung genutzt werden, wenn dies nicht erlaubt ist, oder ohne zuvor alle erforderlichen schriftlichen Zustimmungen, Erlaubnisse und Genehmigungen einzuholen, wenn dies erlaubt ist, und ohne die Formalitäten zu erfüllen, die gemäß den geltenden Handelsbeschränkungen erforderlich sein können, und dann nur mit der vorherigen schriftlichen Genehmigung von QSC betreffend: (a) jedes Gebiet, in das der Export der betreffenden Software, Technologie oder technischen Daten eine Lizenz oder eine andere Genehmigung der Regierung der U.S.A., eines EU-Mitgliedsstaates, des Vereinigten Königreichs oder der Schweiz erfordern würde; (b) jede natürliche oder juristische Person oder Organisation, die auf einer Liste der U.S.A., der EU, des Vereinigten Königreichs oder der Schweiz aufgeführt ist, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Liste der "Specially Designated Nationals and Blocked Persons" ("Besonders benannte Staatsangehörige und gesperrte Personen“) ("SDN-Liste") des US-Finanzministeriums; oder jede Partei, die auf einer anderen Liste der USA, der EU, des Vereinigten Königreichs oder der Schweiz aufgeführt ist, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Liste des U.S. Handelsministeriums der abgelehnten natürlichen und juristischen Personen (U.S. Department of Commerce‘s List of denied Persons and Entities (15 CFR Parts 744 und 756)); die Konsolidierte Liste der Personen, Vereinigungen und Körperschaften, gegen die finanzielle Sanktionen der EU verhängt wurden ("EU-Liste"); oder jede Person oder Organisation, die zu fünfzig Prozent (50%) oder mehr im Besitz oder unter der Kontrolle einer oder mehrerer solcher Parteien steht oder in deren Namen oder auf deren Anweisung handelt; und (c) jede Verwendung in Verbindung mit der Konstruktion, der Entwicklung, der Herstellung, der Handhabung, dem Betrieb, der Wartung, der Lagerung, der Erkennung, der Identifizierung, der Verbreitung oder dem Einsatz von atomaren, chemischen oder biologischen Waffen oder Raketenträgersystemen dafür oder für die Verwendung in einer militärischen, polizeilichen oder geheimdienstlichen medizinischen Einrichtung. Sie werden keine Handlungen vornehmen oder unterlassen, die dazu führen würden, dass QSC gegen geltende Handelsbeschränkungen verstößt, und Sie werden QSC in Bezug auf alle Ansprüche, Schäden, Haftungen, Kosten, Gebühren und Ausgaben schützen, entschädigen und schadlos halten, die QSC aufgrund Ihres Versäumnisses oder Ihrer Unterlassung der Einhaltung solcher geltenden Handelsbeschränkungen entstehen. Diese Bestimmung gilt auch nach Kündigung und Aufhebung dieser Vereinbarung.Sie werden keine Handlungen vornehmen oder unterlassen, die dazu führen würden, dass QSC gegen geltende Handelsbeschränkungen verstößt, und Sie werden QSC in Bezug auf alle Ansprüche, Schäden, Haftungen, Kosten, Gebühren und Ausgaben schützen, entschädigen und schadlos halten, die QSC aufgrund Ihres Versäumnisses oder Ihrer Unterlassung der Einhaltung solcher geltenden Handelsbeschränkungen entstehen. Diese Bestimmung gilt auch nach Kündigung und Aufhebung dieser Vereinbarung.
- Vermerk zu den von der US-Regierung auferlegten Eingeschränkten Rechten. Alle technischen Daten und die Computersoftware sind gewerblicher Natur und wurden ausschließlich auf privater Kostenbasis entwickelt. Die Nutzung, Vervielfältigung oder Offenlegung der vCore-Software durch die US-Regierung unterliegt den "Eingeschränkten Rechten (Restricted Rights“), wie dieser Begriff in der Ergänzung des Verteidigungsministeriums ("DOD") zu den Federal Acquisition Regulations ("Nachtrag zu den Bundes-Beschaffungsbestimmungen Verteidigung“) – („DFARS") in Absatz 252.227-7013(c)(1)(ii) definiert ist, wenn die vCore-Software an das US-Verteidigungsministerium geliefert wird. Wenn die vCore-Software an eine andere Dienststelle oder Behörde der US-Regierung als das Verteidigungsministerium geliefert wird, gelten die Rechte der Regierung an der vCore-Software wie in den Unterabschnitten (c)(1) oder (c)(2) von FAR 52.227-19, Commercial Computer Software - Restricted Rights (Kommerzielle Computersoftware - Eingeschränkte Rechte), oder FAR 52.227-14, Rights in General Data Alternative III, wie definiert. Sie verpflichten sich, keinen Teil einer Beschriftung zu entfernen oder zu verunstalten, die sich auf einem lizenzierten Programm oder einer Dokumentation befindet, die Ihnen im Rahmen dieser Vereinbarung bereitgestellt wurde.Auftragnehmer/Hersteller: QSC, LLC, 1675 MacArthur Blvd., Costa Mesa, CA 92626 USA (Tel. 714-754-6175).714-754-6175).
- Data Collection. Any data that identifies an individual that is collected by QSC in the process of registration, activating, verifying your compliance with this Agreement, updating or upgrading the vCore Software, and when technical support is provided by QSC shall be used and managed in accordance with QSC’s data collection and privacy policies which are described at https://www.qsc.com/privacy-policy/.
- Höhere Gewalt. QSC haftet nicht für Schäden, die auf eine Ursache zurückzuführen sind, auf die QSC keinen unmittelbaren Einfluss hat, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Ausfall elektronischer oder mechanischer Geräte oder von Kommunikationsleitungen; Telefon- oder andere Verbindungsprobleme; Bugs, Fehler, Konfigurationsprobleme oder Inkompatibilität von Computerhardware oder -software; Ausfall oder Nichtverfügbarkeit des Internetzugangs; Probleme mit Internetdienstanbietern oder anderen Geräten oder Diensten in Bezug auf Ihren Computer; Probleme mit zwischengeschalteten Computer- oder Kommunikationsnetzwerken oder -anlagen; Probleme mit Datenübertragungsanlagen, Telefon oder Telefondienst; oder unbefugter Zugriff, Diebstahl, Bedienungsfehler, Unwetter, Erdbeben oder arbeitsrechtliche Streitigkeiten. QSC ist nicht verantwortlich für Schäden an Ihrem Computer, Ihrer Software, Ihrem Modem, Ihrem Telefon oder anderem Eigentum, die durch die Nutzung der vCore-Software entstehen, wenn diese Schäden durch höhere Gewalt, wie hier beschrieben, verursacht werden.
- Billigkeitsrechtlicher Rechtsbehelf. Sie erkennen an, dass jede Nutzung der vCore-Software oder der Dokumentation in einer Weise, die nicht mit dieser Vereinbarung einhergeht, QSC einen unmittelbaren, nicht wiedergutzumachenden Schaden zufügt, für den es keinen angemessenen Rechtsbehelf gibt. Ungeachtet der Bestimmungen in Ziffer 19 stimmen Sie zu, dass QSC im Falle eines solchen Missbrauchs oder eines drohenden Missbrauchs durch Sie Anspruch auf einen sofortigen und dauerhaften Unterlassungsanspruch vor einem zuständigen Gericht hat.
- Anwendbares Recht; Gerichtsstand. Sie erklären sich damit einverstanden, dass diese Vereinbarung den Gesetzen des US-Bundesstaates Kalifornien unterliegt, wie sie auf Verträge angewendet werden, die ausschließlich in Kalifornien zwischen in Kalifornien ansässigen Personen geschlossen und erfüllt werden, sowie den Gesetzen der Vereinigten Staaten. Sie erklären sich damit einverstanden, dass das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (1980) in seiner Gesamtheit von der Anwendung auf diese Vereinbarung ausgeschlossen wird. Alle Auseinandersetzungen, Ansprüche oder Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben oder mit ihr in Zusammenhang stehen und die nicht durch eine gütliche Einigung beigelegt werden können, werden durch ein verbindliches Schiedsverfahren beigelegt, das von der American Arbitration Association (AAA) nach den jeweils geltenden Regeln für Handelsschiedsverfahren durchgeführt wird. Das Schiedsverfahren wird in Orange County, Kalifornien, durchgeführt. Der Schiedsspruch und alle Anordnungen der Schiedsrichter müssen schriftlich in englischer Sprache abgefasst werden und sind für alle an diesem Schiedsverfahren beteiligten Parteien endgültig und verbindlich. Der/die Schiedsrichter ist/sind nicht befugt Schadensersatz für besonderen, beiläufig entstandenen Schaden, Folgeschaden, immateriellen Schaden, Strafschadenersatz oder sonstigen indirekten Schadenersatz, der im Widerspruch zu dieser Vereinbarung steht zuzusprechen. Alle Aspekte des Schiedsverfahrens und jeder Schiedsspruch sind vertraulich zu behandeln. Sofern nicht anderweitig durch örtliche Gesetze vorgeschrieben, stimmt der Kunde hiermit unwiderruflich der Zuständigkeit und dem Gerichtsstand der Bundes- und bundesstaatlichen Gerichte in Orange County, Kalifornien, in Bezug auf alle Streitigkeiten zwischen den Parteien, die nicht Gegenstand eines Schiedsverfahrens gemäß dieser Vereinbarung sind, zu. Wenn die vCore-Software außerhalb der Vereinigten Staaten erworben wird, können zwingende Bestimmungen des örtlichen Rechts, die nicht ausgeschlossen werden können, auf diese Vereinbarung anwendbar sein.
- Salvatorische Klausel. Sollte sich eine Bestimmung dieser Vereinbarung als ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erweisen, so wird die Gültigkeit, Rechtmäßigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen in keiner Weise berührt oder beeinträchtigt, und an ihre Stelle tritt eine gültige, rechtmäßige und durchsetzbare Bestimmung mit ähnlichem Gegenstand und ähnlichen wirtschaftlichen Auswirkungen.
- Ungeteilte Vereinbarung; Rangfolge. Diese Vereinbarung sowie alle zusätzlichen, nicht widersprüchlichen Anforderungen in der Auftragsbestätigung von QSC sowie die Dokumentation stellen die gesamte Vereinbarung zwischen Ihnen und QSC dar und ersetzen alle früheren schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen in Bezug auf die vCore-Software. QSC behält sich das Recht vor, die Bestimmungen dieser Vereinbarung, unter denen die vCore-Software angeboten wird, zu ändern/zu überarbeiten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Gebühren, die gegebenenfalls mit der Nutzung der vCore-Software verbunden sind. Diese Vereinbarung kann aufgrund von Änderungen der geschäftlichen, rechtlichen und regulatorischen Anforderungen weiter geändert werden und wird online aktualisiert. QSC wird Sie über jede Änderung dieser Vereinbarung informieren. Wir empfehlen Ihnen, diese Seite regelmäßig zu besuchen, um die Bestimmungen dieser Vereinbarung und etwaige Änderungen zu überprüfen. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen und Bedingungen der Dokumentation, dieser Vereinbarung oder den Anforderungen in der Auftragsbestätigung von QSC gilt in absteigender Reihenfolge (i) diese Vereinbarung, (ii) die Auftragsbestätigung und die damit verbundenen Bedingungen und Bestimmungen und (iii) die Dokumentation als vorrangig.
- Verzichtserklärung. Die Nichtausübung oder Verzögerung der Ausübung eines Rechts, einer Befugnis, eines Vorrechts oder eines Rechtsbehelfs durch QSC stellt keinen Verzicht auf die spätere Ausübung dieses oder eines anderen Rechts, einer Befugnis, eines Vorrechts oder eines Rechtsbehelfs von QSC dar und schließt diese nicht aus.
- Keine strenge Auslegung. Bei der Auslegung dieser Vereinbarung gelten keine strengen Auslegungsregeln zu Gunsten oder zu Ungunsten einer der Parteien.
Q-SYS vCore Control-Software
AUFTRAGSBESTÄTIGUNG - GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
- Diese Geschäftsbedingungen beschreiben die Verpflichtungen der Gesellschaft, die einen Auftrag zum Erwerb einer oder mehrerer Berechtigungen ("Auftrag") aufgegeben hat, die die Aktivierung von Feature-Lizenzen für die vCore Control-Software von QSC ("vCore -Software") ermöglicht, im Folgenden die "Gesellschaft" genannt.
- Wenn die Gesellschaft ein autorisierter Reseller, Vertriebspartner oder Integrator von QSC ist, darf die Gesellschaft die im Rahmen dieses Auftrags erworbene vCore-Software nur an Gewerbliche Endbenutzer weiterverkaufen, und ein solcher Weiterverkauf muss unter der Voraussetzung erfolgen, dass der Gewerbliche Endbenutzer die der vCore-Software beiliegende vCore-Softwarelizenzvereinbarung ("Lizenzvereinbarung") anerkennt und ihr zustimmt. "Gewerblicher Endbenutzer" ist eine juristische Person, eine Gruppe oder eine Einzelperson, die die vCore-Software ausschließlich für ihre internen Geschäftszwecke erwirbt. Die Lizenzvereinbarung steht auf der Website von QSC unter www.qsys.com/eula/vcore/ zur Verfügung. Die Gesellschaft hat die Lizenzvereinbarung zur Kenntnis genommen und verstanden. Wenn die Gesellschaft im Namen des Gewerblichen Endbenutzers handelt, sichert die Gesellschaft zu, dass sie befugt ist, den Kaufvertrag im Namen des Gewerblichen Endbenutzers abzuschließen und den Gewerblichen Endbenutzer an diese Geschäftsbedingungen zu binden.Wenn die Gesellschaft kein autorisierter Reseller, Vertriebspartner oder Integrator von QSC ist, darf die Gesellschaft die im Rahmen dieses Auftrags erworbene vCore-Software nicht an andere Parteien weiterverkaufen.
- Eine Funktionsbeschreibung der vCore-Software und die technischen Voraussetzungen für die Nutzung der vCore-Software finden Sie in der Dokumentation unter https://q-syshelp.qsc.com/#vCore/vCore_Overview.htm ("Dokumentation"). Die Beschreibungen der vCore-Software in der Dokumentation sind ausschließlich als Beschreibungen und nicht als Garantie oder Gewährleistung zu verstehen. Die ausschließliche Garantie für die vCore-Software ist in der Lizenzvereinbarung enthalten.
- Ist die gelieferte vCore-Software fehlerhaft, leistet QSC Abhilfe im Rahmen der Garantieleistungen, die sich aus der Lizenzvereinbarung ergeben. Hat ein Gewerblicher Endbenutzer Anspruch auf eine anteilige Rückerstattung der an die Gesellschaft gezahlten Gebühren für die Aktivierung einer Feature-Lizenz, erstattet die Gesellschaft dem Gewerblichen Endbenutzer diesen anteiligen Betrag und kann eine anteilige Rückerstattung der von der Gesellschaft an QSC gezahlten Gebühr gemäß dem Auftrag für die entsprechende Berechtigung zusammen mit ausreichenden Unterlagen zum Nachweis der Zahlung der anteiligen Rückerstattung an den gewerblichen Endbenutzer verlangen.
- Wenn die Gesellschaft die vCore-Software an einen Gewerblichen Endbenutzer weiterverkauft, wird die Gesellschaft dem Gewerblichen Endbenutzer die in der Q-SYS Ecosystem Support-Richtlinie und der Q-SYS 24X7 Emergency Support-Richtlinie beschriebenen Wartungs- und Support-Services zur Verfügung stellen. Die Gesellschaft hat den Anwendungsbereich der vorgenannten Richtlinien zur Kenntnis genommen und verstanden
- Die Lizenzvereinbarung hat Vorrang vor den vorliegenden Geschäftsbedingungen. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen Geschäftsbedingungen und den Bestimmungen anderer Vereinbarungen zwischen der Gesellschaft und QSC in Bezug auf die vCore-Software, haben diese Geschäftsbedingungen Vorrang.
- Die Gesellschaft sichert zu, dass sie alle Gesetze und Vorschriften kennt und einhält, die für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen in Bezug auf die Nutzung und den Weiterverkauf (falls hiernach zulässig) der vCore-Software, der damit verbundenen Feature-Lizenzen und der Bereitstellung von Wartungs- und Support-Services in Bezug auf die vCore-Software durch die Gesellschaft gelten. Jede Nichteinhaltung solcher anwendbaren Gesetze durch die Gesellschaft stellt einen Grund für die Kündigung der Berechtigung der Gesellschaft, solche Geschäfte in Bezug auf die vCore-Software fortzuführen, dar.
- Zusätzlich zu allen anderen Verpflichtungen zur Schadloshaltung, die die Gesellschaft gegenüber QSC im Rahmen anderer Vereinbarungen hat, verteidigt, entschädigt und hält die Gesellschaft QSC (einschließlich aller juristischen Personen, Einzelpersonen, Firmen oder Unternehmen, die unmittelbar oder mittelbar, über einen oder mehrere Intermediäre, QSC kontrollieren, von QSC kontrolliert werden oder unter gemeinsamer Kontrolle mit QSC stehen, sowie deren jeweilige leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeitende und Beauftragte) schadlos in Bezug auf alle Ansprüche, die sich aus der Nichteinhaltung der Verpflichtungen der Gesellschaft im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen ergeben oder damit zusammenhängen, einschließlich der Verpflichtungen zur Einhaltung aller geltenden Gesetze und Verordnungen.